Abfallbeauftragter
Der Abfallbeauftragte berät den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallbeseitigung von Bedeutung sein können. Er ist berechtigt und verpflichtet...
Dies ist nur ein Auszug:- den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung bzw. Beseitigung zu überwachen
- die Betriebsmitarbeiter aufzuklären welche Gefahren von den Abfällen ausgehen können, die in der Anlage anfallen, verwertet oder beseitigt werden
- die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes
- Erfüllung erteilter Bedingungen und Auflagen zu überwachen
- Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge über Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel
- Entwicklung und Einführung abfallarmer Verfahren
- bei Anlagen, in denen Abfälle verwertet oder beseitigt werden, zudem auf Verbesserungen des Verfahrens hinzuwirken
Der Abfallbeauftragte erstattet dem Betreiber jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.
