Berufskraftfahrer- Qualifikation nach BKrFQV
Berufskraftfahrer- Weiterbildungsgesetz
Das Weiterbildungsgesetz schreibt vor, dass alle Fahrer, die im Güter- oder Werkverkehr gewerblich fahren und mit einem Fahrzeug unterwegs sind, für das die Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE erforderlich ist, bis zum 10.09.2014 fünf sogenannte Module absolvieren müssen. Andernfalls wird die Fahrerlaubnis nicht verlängert und dem Fahrer und der Spedition drohen empfindliche Geldbußen. Die Reihenfolge sowie der Abstand zwischen den einzelnen Modulen sind unbedeutend. Doch wer bereits jetzt mit der Fortbildung beginnt, kann sowohl die zeitliche als auch die finanzielle Belastung aufteilen und beispielsweise jedes Jahr nur ein Modul absolvieren. Die Module umfassen die Themen Fahrsicherheit, Ladungssicherung, rechtliche Rahmenbedingungen sowie Gesundheitsschutz von Berufskraftfahrern.
Weiterbildung:
Die Weiterbildung (im gewerblichen Güterkraftverkehr) muss nachgewiesen werden, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01.09.2009 erlangt wurde.
Dauer und Inhalte wie folgt:
35 Stunden = 5 Tage á 7 Stunden im Block oder
35 Stunden = 1 Tag á 7 Stunden pro Jahr über 5 Jahre
Die Weiterbildung wird durch 35 Stunden Unterricht (je 60 Minuten) alle 5 Jahre (ohne Prüfung) erworben.
Es findet keine Prüfung statt, es besteht eine Teilnahmepflicht. Nachgewiesen wird die Weiterbildung durch eine Teilnahmebescheinigung des anerkannten Schulungsveranstalters!
Die Preise richten sich nach der Personenzahl, gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
