Ladungssicherung
Warum Ladungssicherung?
Wer kennt das nicht... ein Fußgänger läuft unerwartet auf die Straße, in einer Kurve taucht unerwartet ein Stauende auf. Nach dem kräftigen Tritt auf das Bremspedal fliegen unbefestigte Gegenstände aus dem Fond nach vorn. Handelt es sich um den Transport von Gütern- Betonfertigteilen, Natursteinplatten, Kies oder jedes andere Produkt- kann die herabfallende Ladung zu katastrophalen Unfällen führen.
Die BGV 29 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Fahrzeuge) sagt in § 37, Abs. 4, dass Ladung so verstaut und gesichert werden muss, dass eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist.
Verantwortung?
Jeder PKW- und LKW-Fahrer weiß, dass er für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich ist. Niemand würde auf die Idee kommen, in einen Fahrzeug mit defekten Bremsen zu steigen. Ebenso ist der Fahrer jedoch auch für die Sicherung der Ladung verantwortlich.
Hinweise lassen sich in §§22, 23 der StVO (Straßenverkehrsordnung) und der BG- Vorschrift "Fahrzeuge" (BGV 29).
- der Verlader
- der Fahrzeughalter
- der Fahrer
- der Absender
Mögliche Rechtsfolgen:
Werden die Vorschriften nicht eingehalten, verstoßen die oben genannten Beteiligten gegen
StVO, StVZO, AGB, GGVSEB, ADR.
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